Fördermittel
für Existenzgründer und Jungunternehmer
In Deutschlang existieren
insgesamt ca. 1.500 bis 2.000 verschiedene Förderprogramme
über die bestimme Personengruppen, das Schaffen oder Erhalten
von Arbeitsplätzen sowie bestimmte Regionen gefördert
werden. Auch Fördermittel für
Existenzgründer und junge Unternehmen sind in
vielfältigen Ausprägungen vorhanden. Zu beachten ist,
dass sich die Fördermöglichkeiten je nach Region
deutlich unterscheiden können.
Wichtige Fördermittel
für Existenzgründer
und Jungunternehmer sind Zuschüsse, da diese nicht
zurückgezahlt werden müssen. Eine Auswahl besonders
interessanter Förderprogramme haben wir für Sie
zusammengestellt und kurz umrissen:
Zuschüsse...
für
Existenzgründer
-
Gründungszuschuss
– bis zu 18.300 €
Den
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
können
Sie bei Gründung aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I
erhalten. Er leistet beim
Start in die Selbständigkeit einen Beitrag zur Abdeckung der
privaten
Lebenshaltungskosten. Allerdings ist der Gründungszuschuss
inzwischen zu einer
Ermessensleistung geworden. D.h. für die erfolgreiche
Beantragung ist mehr denn
je ein schlüssiger, individuell ausgearbeiteter Businessplan
die Grundlage.
-
Einstiegsgeld - bis max. 100 %
des ALG II-Satzes
Das
Einstiegsgeld können Gründer erhalten, die ihre
Selbständigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II heraus
starten. Es wird ergänzend
zum bisher bezogenen Arbeitslosengeld II gezahlt aber mit den
Erträgen aus der
selbständigen Tätigkeit verrechnet. Auch beim
Einstiegsgeld handelt es sich um
eine Ermessensleistung. Entsprechend gut sollte der Businessplan
ausgearbeitet
sein, den Sie in das Beantragungsgespräch mitnehmen.
-
Meistergründungsprämie
– bis zu 7.500 €
Existenzgründer
mit Meisterbrief, die entsprechend
investieren und eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen
schaffen, können bis
zu 7.500 EUR erhalten.
-
Beratungskostenzuschüsse
– bis max. 80 %
Kosten
einer Vorgründungsberatung können zu 50 Prozent bis
max.
80 Prozent durch einen Zuschuss abgedeckt werden. Die
geförderte Beratung ermöglicht
die Entwicklung und Prüfung des Businessplans, bevor die
eigentliche
Unternehmensgründung erfolgt.
Zuschüsse...
für
Jungunternehmer
-
KfW Gründercoaching Deutschland
– bis max. 90 %
Auch nach
der erfolgreichen Gründung gibt es viele Fragen zu
klären, bei deren Beantwortung ein erfahrener
Gründercoach Hilfestellung geben
kann, wie beispielsweise: Optimierung des Unternehmenskonzepts,
Vorbereitung
eines Finanzierungsgespräches mit der Bank, Fragen zur
Unternehmenssteuerung
und -organisation etc. Der Zuschuss aus dem Gründercoaching
Deutschland deckt 50 Prozent bis max. 90 Prozent der Beratungskosten ab.
-
Einstellungszuschuss/Lohnkostenz.
- max. 50
%
Sobald
Sie Ihren ersten Mitarbeiter einstellen, kann ggf.
ein Zuschuss beantragt werden, der für
max. 12 Monate 50 Prozent des Bruttogehalts Ihres Mitarbeiters
trägt. Dieser
Zuschuss ist für max. zwei Angestellte möglich.
Förderdarlehen - Gründer und junge Unternehmen profitieren
Als
Fördermittel für
Existenzgründer und
Jungunternehmer sind
Förderdarlehen gleichermaßen
interessant.
Diese sind oft
mit einer
Haftungsfreistellung für die
Hausbank sowie einer tilgungsfreien
Anlaufzeit ausgestattet
und ggf. auch
ohne Eigenkapital möglich. Somit verbessern
Förderdarlehen die Chance auf Erhalt der dringend
benötigten Finanzierung deutlich.
Fördermittel kennen
und rechtzeitig beantragen
Sie möchten mehr
über Fördermittel für
Existenzgründer und Jungunternehmer erfahren? Senden Sie
einfach das nebenstehende Kontaktformular ausgefüllt ab
– gerne kontaktieren wir Sie telefonisch, um das weitere
Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. |
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