KfW
Gründercoaching Deutschland:
bis zu 90 Prozent Zuschuss
Das
Gründercoaching Deutschland richtet sich spezielle an junge
Unternehmen, welche die Phase der Existenzgründung bereits
erfolgreich gemeistert haben - insbesondere für
Existenzgünder aus der Arbeitslosigkeit gibt es hohe
Fördermöglichkeiten. Das jetzt laufende
Unternehmenswachstum verlangt aber zusätzliche Kompetenzen von
den
Unternehmern und es gilt neue Themen zu erschließen. So
stellen sich beispielsweise die folgenden Fragen, die
möglichst schnell und gut gelöst
werden müssen:
- Wie kann ich Aufträge
vorfinanzieren?
- Gibt es spezielle Darlehen
für Unternehmen auf Wachstumskurs?
- Wie bereite ich mein
Bankgespräch optimal vor?
- Ich möchte Mitarbeiter
einstellen – bekomme
ich Lohnkostenzuschüsse?
- Wo lässt sich mein
Marketingkonzept noch verbessern?
- Welches Online-Marketingkonzept ist
für mein Unternehmen richtig?
- Wie gewinne ich mehr Kunden?
- Wie kann ich mein Vertriebskonzept
verbessern?
- Lässt sich mein Betrieb
nicht besser organisieren?
- Wie kann ich meinen Businessplan
optimieren?
- Gibt es noch weitere
Fördermittel, die ich nutzen kann?
- Wie mache ich eine Umsatzplanung
für meinen Betrieb?
- Wie kann ich mein Unternehmen von
Anfang an wirksam steuern?
- Etc.
Dies
und einiges mehr soll nun neben dem ohnehin schon hektischen
Tagesgeschäft geschehen. Wäre es da nicht einfach und
viel sicherer, einen erfahrenen Gründercoach zu Rate ziehen zu
können? Genau dies ermöglicht Ihnen das
Gründercoaching Deutschland.
Gründercoaching
Deutschland für junge Unternehmen
Das Gründercoaching steht junge
Unternehmen offen, die nicht
länger als fünf Jahre am Markt tätig sind.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
bekommen eine besondere Förderung, wenn sie den
Gründungszuschuss erhalten und das
Coaching im ersten Jahr nach der Gründung beantragen:
- 90
Prozent Zuschuss zu den Coaching-Kosten
- D.h.
3.600 € Zuschuss aus der Förderung für
Ihr Coaching
- Ihr
Netto-Eigenanteil beträgt maximal 400 €
Den
90-prozentigen Zuschuss erhalten Sie ebenfalls, wenn Sie aus dem Bezug
von Arbeitslosengeld II gegründet haben, Regelleistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts, Einstiegsgeld, Leistungen zur
Eingliederung von Selbstständigen oder andere Leistungen zur
Eingliederung in die Selbständigkeit beziehen.
Möglich
ist ein Gründercoaching
beispielsweise für
Unternehmen aus
dem Dienstleistungsgewerbe, Handel,
Handwerk, Industrie
und für viele
freiberufliche tätige. Sollten Sie
für
Ihr Coaching keinen Zuschuss von 90
Prozent erhalten
können, so ist ggf.
die Coaching-Variante mit 50- bis
maximal
75-prozentigem Zuschuss möglich - die genaue
Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen
Region. Gerne informieren wie Sie zu den Details dieser
Coaching-Variante.
So erhalten Sie Ihr
gefördertes Coaching
Gemeinsam
mit Ihrem Coach besprechen Sie die Themen
des Coachings und erhalten Unterstützung
bei der Beantragung. Sie möchten das
Gründercoaching Deutschland nutzen und so schneller
mit der Entwicklung Ihres Unternehmens vorankommen?
Dann senden Sie einfach das nebenstehende Kontaktformular
ausgefüllt ab – gerne kontaktieren wir Sie
telefonisch, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.
|
|