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Existenzgründerzuschuss / Gründungszuschuss: mit Hilfe der Agentur für Arbeit haben Sie eine passable Absicherung Ihrer Kosten der privaten Lebenshaltung - in der Startphase Ihres Unternehmens.

Gründercoaching

Auch nach der Existenz- gründung gibt es viele Fragen beispielsweise zur Kundenge- winnung, Finanzierung des Unternehmenswachstums oder der Organisation des Betriebes etc. Lassen Sie sich bei der Entwicklung der für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Lösung von einem erfahrenen Gründercoach unterstützen.

Bis zu 90 Prozent
der Beratungskosten können durch einen Zuschuss abgedeckt werden.
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Gründungszuschuss

Trotz der inzwischen erfolgten Kürzungen, ist der Gründungs- zuschuss der Agentur für Arbeit weiterhin ein interes- santes Förderprogramm für Existenzgründer. Er trägt zur Finanzierung der privaten Lebenshaltungskosten in der Startphase des Unternehmens bei und muss nicht zurück- gezahlt werden.

 Unsere Empfehlung für Gründer lautet daher, den Gründungszuschuss nach wie vor zu beantragen, jedoch bei der Erstellung des Businessplans besonders sorgfältig vorzugehen.
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Existenzgründerzuschuss:
bis 18.280 € für Lebensunterhalt in der Startphase durch Gründungszuschuss

Wenn vom Existenzgründerzuschuss gesprochen wird, so ist damit meist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gemeint. Dieser Zuschuss leistet einen Beitrag  zur Abdeckung der privaten Lebenshaltungskosten in der Startphase des Unternehmens. 

Allerdings liegt die Bewilligung des Gründungszuschusses seit Dezember 2011 im Ermessen Ihres Beraters bei der Agentur für Arbeit. Der bis dahin bestehende Rechtsanspruch auf diesen wichtigen Existenzgründerzuschuss ist somit hinfällig. Derzeit ist nur noch ca. jeder zweite Antrag auf Gründungszuschuss erfolgreich. Wer den Gründungszuschuss erhalten will, muss nun deutlich mehr Überzeugungsarbeit leisten – ein schlüssiger und individuell erstellter Businessplan bildet dafür eine entscheidende Grundlage. Lassen Sie sich daher schon vor der Beantragung Ihres Gründungszuschusses von uns unterstützen.

Höhe und Bezugsdauer des Gründungszu- schusses

Dieser Existenzgründerzuschuss ist in zwei Phasen unterteilt, beide Phasen ergeben zusammen eine Förderdauer von 15 Monaten:


1.    Phase:

In der ersten Phase erhalten Gründer für sechs Monate weiterhin ihr bisheriges Arbeitslosengeld I zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 €. Mit der Pauschale können Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden.


2.    Phase:

Die zweite Phase läuft über neun Monate. In dieser Zeit fließt lediglich noch die Pauschale in Höhe von 300 € pro Monat, die Zahlung des Arbeitslosengeldes I entfällt dagegen. Der Zuschuss in dieser Phase muss separate beantragt und bewilligt werden. Damit Phase zwei nahtlos anschließt, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

  •  Arbeitslosigkeit

    Diesen Existenzgründerzuschuss erhalten Sie nur dann, wenn Sie vor der Gründung mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet waren. Bei einem direkten Umstieg von der Anstellung in die Selbständigkeit ist der Gründungszuschuss nur unter bestimmten, genau zu prüfenden, Voraussetzungen möglich.

  •  Mindestanspruchsdauer Arbeitslosengeld I

    Bei Beantragung des Gründungszuschusses müssen Sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben.
  •  Selbständige, hauptberufliche Tätigkeit

    Der Zuschuss ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit im Hauptberuf ausüben.
  •  Tragfähigkeitsbescheinigung

    Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens positiv eingeschätzt haben. Grundlage für diese Beurteilung ist Ihr Businessplan.
  •   Persönliche und fachliche Eignung

    Sie sollten plausibel erklären können, wie Sie Ihr Geschäftskonzept erfolgreich umsetzen werden.

Was tun bei Sperrfrist?

Sie haben Ihre Anstellung selbst gekündigt und eine Sperrfrist von der Agentur für Arbeit erhalten? Nachdem die Sperrfrist abgelaufen ist, können Sie dennoch einen Gründungszuschuss beantragen.

Gute Vorbereitung erhöht Ihre Chance auf Gründungszuschuss / Existenzgründerzuschuss

   Eine individuelle Beratung vor   
   Beantragung des Gründungszu-   
   schusses verbessert Ihre Chancen. 
   Sie benötigen   einen Businessplan 
   und  eine fachkundige Stellung-  
   nahme zur Beantragung Ihres  
   Gründungszuschusses? 
   Dann senden Sie einfach das
   nebenstehende Kontaktformular ausgefüllt ab – gerne kontaktieren wir Sie telefonisch, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu   besprechen.

Ihr
Gründungszuschuss

Unsere Berater haben langjährige Erfahrung aus der Praxis - nutzen Sie dieses Know-how.

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Ich bin damit einverstanden, dass Sie die von mir über das Kontaktformular gesendeten Daten an einen Berater weiterleiten. Ihre Anfrage wird von uns und den in die Bearbeitung einbezogenen Beratern absolut vertraulich behandelt.




























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