Existenzgründerzuschuss:
bis 18.280 € für Lebensunterhalt in der Startphase
durch Gründungszuschuss
Wenn vom
Existenzgründerzuschuss gesprochen wird, so ist damit meist
der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gemeint.
Dieser Zuschuss leistet einen Beitrag zur Abdeckung der
privaten Lebenshaltungskosten in der Startphase des Unternehmens.
Allerdings liegt die Bewilligung des Gründungszuschusses seit
Dezember 2011 im Ermessen Ihres Beraters bei der Agentur für
Arbeit. Der bis dahin bestehende Rechtsanspruch auf diesen wichtigen
Existenzgründerzuschuss ist somit hinfällig. Derzeit
ist nur noch ca. jeder zweite Antrag auf Gründungszuschuss
erfolgreich. Wer den Gründungszuschuss erhalten will, muss nun
deutlich mehr Überzeugungsarbeit leisten – ein
schlüssiger und individuell erstellter Businessplan bildet
dafür eine entscheidende Grundlage. Lassen Sie sich daher
schon vor der Beantragung Ihres Gründungszuschusses von uns
unterstützen.
Höhe
und Bezugsdauer des Gründungszu- schusses
Dieser
Existenzgründerzuschuss ist in zwei Phasen unterteilt, beide
Phasen ergeben zusammen eine Förderdauer von 15 Monaten:
1.
Phase:
In der ersten Phase erhalten
Gründer für sechs
Monate weiterhin ihr bisheriges
Arbeitslosengeld I zur Sicherung des Lebensunterhalts und zusätzlich
eine Pauschale von monatlich
300 €. Mit der Pauschale können
Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden.
2.
Phase:
Die zweite Phase läuft
über neun
Monate. In dieser Zeit fließt lediglich noch die
Pauschale in Höhe von 300
€ pro Monat, die Zahlung des Arbeitslosengeldes I
entfällt dagegen. Der Zuschuss in dieser Phase muss separate
beantragt und bewilligt werden. Damit Phase zwei nahtlos
anschließt, sollten Sie den Antrag frühzeitig
stellen.
Voraussetzungen
für den Gründungszuschuss
-
Arbeitslosigkeit
Diesen
Existenzgründerzuschuss
erhalten Sie nur dann, wenn Sie vor der Gründung mindestens
einen Tag
arbeitslos gemeldet waren. Bei einem direkten Umstieg von der
Anstellung in die Selbständigkeit ist der
Gründungszuschuss nur unter
bestimmten, genau zu prüfenden, Voraussetzungen
möglich.
-
Mindestanspruchsdauer
Arbeitslosengeld I
Bei
Beantragung des
Gründungszuschusses müssen Sie noch einen
Restanspruch auf
Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen haben.
-
Selbständige,
hauptberufliche Tätigkeit
Der
Zuschuss ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre
selbständige Tätigkeit im Hauptberuf ausüben.
-
Tragfähigkeitsbescheinigung
Eine
fachkundige Stelle muss die
Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens positiv
eingeschätzt haben.
Grundlage für diese Beurteilung ist Ihr Businessplan.
-
Persönliche und
fachliche Eignung
Sie
sollten plausibel erklären können, wie Sie Ihr
Geschäftskonzept erfolgreich umsetzen werden.
Was tun bei Sperrfrist?
Sie
haben Ihre Anstellung selbst gekündigt und eine Sperrfrist von
der Agentur für Arbeit erhalten? Nachdem die Sperrfrist
abgelaufen ist, können Sie dennoch einen
Gründungszuschuss beantragen.
Gute Vorbereitung
erhöht Ihre Chance auf Gründungszuschuss / Existenzgründerzuschuss
Eine individuelle Beratung vor
Beantragung des Gründungszu-
schusses verbessert Ihre Chancen.
Sie
benötigen einen Businessplan
und eine fachkundige
Stellung-
nahme zur Beantragung Ihres
Gründungszuschusses?
Dann senden Sie
einfach das
nebenstehende Kontaktformular ausgefüllt
ab – gerne kontaktieren wir Sie telefonisch, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.
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